Ein Mehrfamilienhaus kann entweder von einer Familie bewohnt werden. Da ist häufig in lämndlichen Gegenden oder bei Famileijn mit finanziellem Polster der Fall. Häufiger wohnen emhrere parteien zur Miete.
Eine Besonderheit ist, dass bei wenige als 10 Einheiten die Verwaltung von einem Eigentümer, das heißt ohne zertifiziertem Verwalter gemacht werden kann. Das ist im deutschen WEG Recht so festgehalten.
Es ist nicht empfehlenswert ein Geschäfts – oder Privatkonto für eien WEG auf seinen eigenen Namen oder einen Firmennamen aufzumachen. Dadruch können Zahlungen von Eigentümern verweigert werden. Die Gelder sind bei Insolvenz oder Zahlungsschweirigkeiten nciht geschützt. Auch eien Trennung vom restlichen Vermögen geschieht nicht. Das Gericht sieht darin keien ordnungsgemäße Verwaltung.
Ein Verwaltervertrag, eine Hausordnung und ein gesunder Menschenverstand sind dabei sehr wichtig.
Gerne können Sie uns Anregungen und Kritik dazu schreiben.